LV-Rheinland 
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Meldeschluss zur Körschau aufgehoben
Auf Grund des Inkrafttretens der neuen Körordnung zum 1.09.2011 (Veröffentlichung DH 09/2011) entfällt der Meldeschluss zur Körschau. Aus organisatorischen Gründen bitten wir, uns die Meldung Ihres Teckels jedoch bis zum 20.09.2011 mitzuteilen. Kurzentschlossene können natürlich auch ohne vorherige Anmeldung an der Körschau, oder Zahn- und Rutenstatus, teilnehmen.
Hier die geänderten Bedingungen zur Teilnahme an der Körschau: 2.1 Teckel, die nach den folgenden Vorschriften gekört werden sollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: 2.1.1 die Teckel müssen mindestens 15 Monate alt sein, 2.1.2 die Teckel müssen eine gültige Augenuntersuchung auf PRA und Katarakt mit negativem Befund nachweisen und 2.1.3 die Teckel müssen eine Verhaltensbeurteilung nach den Regeln des DTK oder eine BHP 1 oder eine BHPS 1 oder eine Spurlautprüfung oder eine Jagdgebrauchsprüfung nach der Prüfungsordnung des DTK oder eine Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde nach den Regelungen der jeweiligen Landesjagdverbände nachweisen.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass ein Augenuntersuchung vor Ort leider nicht möglich ist .
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